Rechtsprechung
   OLG Dresden, 05.10.1994 - 5 U 98/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4406
OLG Dresden, 05.10.1994 - 5 U 98/93 (https://dejure.org/1994,4406)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.10.1994 - 5 U 98/93 (https://dejure.org/1994,4406)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Oktober 1994 - 5 U 98/93 (https://dejure.org/1994,4406)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Preisanpassung bei Geschäften mit Unternehmen in der ehemaligen DDR, bei denen zwar die Sachleistung, ab nicht die Kaufpreiszahlung vor dem 01.07.1990 erfolgte; Begünstigter der DM-Umstellung 2 zu 1; Preiskorrektur im Falle der erheblichen Verschiebung des Gleichgewichts ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DMBilG § 32 Abs. 2
    Herabsetzung des 2 zu 1 umgestellten Lieferpreises gemäß § 32 Abs. 2 DMBilG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1634
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 238/92

    Wirksamkeit bezifferter Preisvereinbarungen

    Auszug aus OLG Dresden, 05.10.1994 - 5 U 98/93
    Der Bundesgerichtshof hat gegenteilig entschieden (BGHZ 122, 32 ; ebenso BGH, ZIP 1994, 817 und OLG Naumburg, OLG-NL 1994, 102; zustimmend auch Horn, Das Zivil- und Wirtschaftsrecht im neuen Bundesgebiet, 2. Aufl., S. 266 f.).

    Nicht ausdrücklich erörtert wurde in der Entscheidung BGHZ 122, 32 , ob bei den für die Leistungserbringung notwendigen Aufwendungen des AHB auch dessen Abführungen an die Deutsche Außenhandelsbank und die DDR-Staatsbank in Höhe des 4, 4-fachen des Valutamarkbetrages des AHB-Einkaufspreises zu berücksichtigen sind, insbesondere die Abführung des Richtungskoeffizienten an die Staatsbank.

    Entsprechend dieser eindeutigen Terminologie wurde auch der Begriff des "schwebenden Vertrages" in § 32 Abs. 2 DMBilG bis zur Entscheidung BGHZ 122, 32 nahezu einhellig dahin verstanden, daß ein schwebendes Geschäft, wenn die Sachleistung zum Stichtag schon erbracht ist, nicht gegeben ist (Scheffler/Heymann, DM-Eröffnungsbilanz, 1990, Rdn. 190; Budde/Forster, D-Mark-Bilanzgesetz, § 32 Rdn. 16; Wysocki, Die D-Mark-Eröffnungsbilanz 1990, 2. Aufl., S. 95; KG, WM 1991, 1645, 1647 = DtZ 1991, 244, 246; sowie Budde und Budde/Flüh in den genannten Besprechungen des Urteils des BezG Dresden; anders nur - ohne Begründung - Horn, Das Zivil- und Wirtschaftsrecht im neuen Bundesgebiet, 1. Aufl., S. 96).

  • BGH, 07.03.1991 - V ZB 25/90

    Statthaftigkeit der Revision gegen die Verwerfung der Berufung durch ein

    Auszug aus OLG Dresden, 05.10.1994 - 5 U 98/93
    Entsprechend dieser eindeutigen Terminologie wurde auch der Begriff des "schwebenden Vertrages" in § 32 Abs. 2 DMBilG bis zur Entscheidung BGHZ 122, 32 nahezu einhellig dahin verstanden, daß ein schwebendes Geschäft, wenn die Sachleistung zum Stichtag schon erbracht ist, nicht gegeben ist (Scheffler/Heymann, DM-Eröffnungsbilanz, 1990, Rdn. 190; Budde/Forster, D-Mark-Bilanzgesetz, § 32 Rdn. 16; Wysocki, Die D-Mark-Eröffnungsbilanz 1990, 2. Aufl., S. 95; KG, WM 1991, 1645, 1647 = DtZ 1991, 244, 246; sowie Budde und Budde/Flüh in den genannten Besprechungen des Urteils des BezG Dresden; anders nur - ohne Begründung - Horn, Das Zivil- und Wirtschaftsrecht im neuen Bundesgebiet, 1. Aufl., S. 96).

    Aus diesen Bestimmungen ergab sich, daß es für die bis zum 1.7.1990 erbrachten Sachleistungen bei den alten Preisen verblieb (ausdrücklich geregelt für die vor dem 1.7.1990 erbrachten Teilleistungen und im Wege des Gegenschlusses abzuleiten aus der Vorschrift des letzten Satzes, daß nur für die Lieferungen und Leistungen nach dem 1.7.1990 die Preisbildung nach den neuen preisrechtlichen Grundsätzen erfolgen sollte; vgl. KG, WM 1991, 1645, 1647 = DtZ 1991, 244, 246).

  • KG, 14.03.1991 - 2 U 6476/90

    DDR; Kaufvertrag; Kaufpreis; Geltung; Korrektur; Anpassung; Preis; Subvention

    Auszug aus OLG Dresden, 05.10.1994 - 5 U 98/93
    Entsprechend dieser eindeutigen Terminologie wurde auch der Begriff des "schwebenden Vertrages" in § 32 Abs. 2 DMBilG bis zur Entscheidung BGHZ 122, 32 nahezu einhellig dahin verstanden, daß ein schwebendes Geschäft, wenn die Sachleistung zum Stichtag schon erbracht ist, nicht gegeben ist (Scheffler/Heymann, DM-Eröffnungsbilanz, 1990, Rdn. 190; Budde/Forster, D-Mark-Bilanzgesetz, § 32 Rdn. 16; Wysocki, Die D-Mark-Eröffnungsbilanz 1990, 2. Aufl., S. 95; KG, WM 1991, 1645, 1647 = DtZ 1991, 244, 246; sowie Budde und Budde/Flüh in den genannten Besprechungen des Urteils des BezG Dresden; anders nur - ohne Begründung - Horn, Das Zivil- und Wirtschaftsrecht im neuen Bundesgebiet, 1. Aufl., S. 96).

    Aus diesen Bestimmungen ergab sich, daß es für die bis zum 1.7.1990 erbrachten Sachleistungen bei den alten Preisen verblieb (ausdrücklich geregelt für die vor dem 1.7.1990 erbrachten Teilleistungen und im Wege des Gegenschlusses abzuleiten aus der Vorschrift des letzten Satzes, daß nur für die Lieferungen und Leistungen nach dem 1.7.1990 die Preisbildung nach den neuen preisrechtlichen Grundsätzen erfolgen sollte; vgl. KG, WM 1991, 1645, 1647 = DtZ 1991, 244, 246).

  • BGH, 20.04.1994 - VIII ZR 45/93

    Begriff der Äquivalenzstörung

    Auszug aus OLG Dresden, 05.10.1994 - 5 U 98/93
    Der Bundesgerichtshof hat gegenteilig entschieden (BGHZ 122, 32 ; ebenso BGH, ZIP 1994, 817 und OLG Naumburg, OLG-NL 1994, 102; zustimmend auch Horn, Das Zivil- und Wirtschaftsrecht im neuen Bundesgebiet, 2. Aufl., S. 266 f.).
  • BVerfG, 26.02.1991 - 1 BvR 1450/90

    DM-Umstellung bei nach dem 31.12.1989 entstandenen Guthaben außerhalb der DDR

    Auszug aus OLG Dresden, 05.10.1994 - 5 U 98/93
    Würde man im übrigen die Wechselstubenkurse zugrunde legen (vgl. die Angaben für die Monate Dezember 1989/Januar 1990 in der Entscheidung BVerfG, ZIP 1991, 469, 470), so ergäbe sich, daß die DDR-Mark mit 1 zu 4, 4 eher zu gut als zu schlecht bewertet worden ist.
  • BezG Dresden, 27.02.1992 - 3 U 42/91
    Auszug aus OLG Dresden, 05.10.1994 - 5 U 98/93
    Die Frage, ob bei derartigen Importgeschäften eine Herabsetzung des 2 zu 1 umgestellten DDR-Mark-Preises gemäß § 32 DMBilG vorzunehmen ist, ist vom Bezirksgericht Dresden (DtZ 1992, 153 = WM 1992, 708 mit Besprechung von Budde in WuB IV E. § 32 DMBilG 1.92 = ZIP 1992, 648 mit Besprechung von Budde/Flüh in EWiR 1992, 475 = Wirtschaftsrecht 1992, 191 mit Anmerkung von Süß = DB 1992, 1135 = DZWiR 1992, 158) und vom 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden (unveröffentl. Urt. v. 22.2.1993 - 2 U 83/93 -, § 32 Abs. 1 DMBilG betreffend), soweit die Sachleistung des westlichen Lieferanten am 1.7.1990 schon erbracht war, verneint worden.
  • KG, 19.10.1992 - 2 U 1631/92
    Auszug aus OLG Dresden, 05.10.1994 - 5 U 98/93
    Die in der letzten mündlichen Verhandlung aufgeworfene Frage, ob der AEB T, der am 15.1.1991, gestützt auf §§ 11, 15 TreuhG als GmbH im Aufbau ins Handelsregister eingetragen worden ist, tatsächlich in eine GmbH umgewandelt wurde und als solche fortbestanden hat (vgl. dazu KG, VIZ 1993, 113 mit Anmerkung von Neye in EWiR 1993, 397 sowie Horn, Das Zivil- und Wirtschaftsrecht im neuen Bundesgebiet, 2. Aufl., 1993, S. 1045), ist zu bejahen, so daß gegen die Aktivlegitimation der jetzt klagenden T GmbH i.A. i. L. und ihre Vertretung durch den Liquidator K G keine Bedenken bestehen.
  • BGH, 04.10.1995 - VIII ZR 285/94

    Neufestsetzung der Vergütung für Einfuhrverträge in der ehemaligen DDR;

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZIP 1994, 1634 ff veröffentlicht ist, lehnt eine Preisanpassung nach § 32 Abs. 2 DMBilG ab, weil die Sachleistung des Rechtsvorgängers der Klägerin bereits vor dem 1. Juli 1990 erbracht worden ist, und führt dazu aus:.
  • BGH, 04.10.1995 - VIII ZR 57/94

    Neufestsetzung der Vergütung

    Insoweit ist entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden keine Differenzierung danach geboten, ob - wie hier - ein Anlagenimport (§§ 6 Abs. 2, 13, 34 Dritte DVO zum Vertragsgesetz; Anlagenimportordnung des Ministerrats der DDR vom 26. Juli 1979) vorliegt, wobei der Umstellungsgewinn dem Importbetrieb zustehen soll (OLG Dresden DtZ 1995, 133), oder ein gewöhnlicher Einfuhrvertrag, bei welchem der Umstellungsgewinn dem AHB zu verbleiben habe (OLG Dresden ZIP 1994, 1634).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht